Der Fanclub trägt den Namen „Börßumer Rudel“
Er wurde am 06.12.2023 in Börßum gegründet.
Der Fanclub kann zu einem späteren Zeitpunkt unter seinem Fanclubnamen mit dem
Zusatz e.V. beim zuständigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden.
Die Farben des Fanclubs entsprechen den Farben der Braunschweiger Eintracht (Blau-Gelb)
und können zusätzlich weitere Farben und Logos enthalten.
Es gibt ein offizielles Fanclublogo. Künftige Änderungen des Logos können
nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der
Mitgliederversammlung geändert werden.
Der Fanclub hat seinen Sitz zwischen Harz und Heideland in Börßum.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Zweck des Clubs ist es, Freunde und Fans der Braunschweiger Eintracht zusammenzuführen und ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten. Der Fanclub spricht
sich mit Entschiedenheit gegen Gewalt und Rowdytum in Fußballstadien aus.
Er verpflichtet sich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aktivitäten gefördert:
a) Besuch von Heim- und Auswärtsspielen von Eintracht Braunschweig.
b) Eigene Veranstaltungen des Fanclubs.
c) Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen friedfertigen Fanclubs, Vereinen
oder Organisationen gleicher Zielsetzung.
Mittel des Fanclubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitgliederzahl und die Dauer des Fanclubs sind unbeschränkt.
Die Auflösung des Fanclubs ist nur nach Maßgabe der Satzung möglich.
Die Mitgliedschaft im Fanclub ist freiwillig und nicht übertragbar.
Mitglied des Fanclubs können natürliche und juristische Personen werden.
Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
Über die Aufnahme in den Fanclub entscheidet der Vorstand. Im Fall einer ablehnenden
Haltung des Vorstands muss die nächste Mitgliederversammlung darüber entscheiden. Es
müssen keine Gründe zur Aufnahmeverweigerung angegeben werden.
Der Fanclub erhebt momentan noch keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Sollte dies angedacht werden, wird die Höhe und der Zahlungstermin von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag wäre dann jährlich im
Voraus zu zahlen.
Zur Änderung der Beitragshöhe und Beitragsfälligkeit (Zahlungstermin) ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten Fanclubmitglieder erforderlich.
Mitglieder, die nach dem festgelegten jährlichen Zahlungstermin dem Fanclub beitreten,
haben den zu diesem Zeitpunkt geltenden Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr in
voller Höhe und in bar zu zahlen.
Wird ein Mitglied ausgeschlossen oder scheidet aus anderem Grund aus, verbleibt der
im Voraus gezahlte Beitrag beim Fanclub.
Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Tod
b) Auflösung der juristischen Person
c) Austritt des Mitglieds
d) Ausschluss
Der Austritt wird durch schriftliche Erklärung an ein vertretungsberechtigtes
Vorstandsmitglied angezeigt. Er kann jederzeit erfolgen und ist nicht zu begründen.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Wichtige Gründe sind insbesondere
a) ein die Fanclubziele schädigendes Verhalten
b) die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten
c) Rückstand von mindestens einem Jahresbeitrag.
© Copyright 2024. Börßumer Rudel.
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